Kostenlose Bilder - ist das im Unternehmensumfeld ok?
Überlegungen vorweg: Was ist der Preis für ein gutes Foto?
Eigentlich weiß jeder im Marketing, dass gute Fotos etwas kosten dürfen. Denn sie zahlen viel Geld für Marketingkonzepte und Werbekampagnen, ebenso für Design, Layouts, Texte und andere kreative Leistungen. Und ihre Lebenserfahrung hat sie gelehrt, dass gute Dinge nunmal ihren Preis haben.
Sparen am falschen Ende?
Warum greifen Marketingmitarbeiter dann so gern zu kostenlosen Bildern? Eine Antwort steckt schon im Namen „lizenzfreie Bilder“. Frei, ja frei und kostenlos. Das ist verlockend. Man braucht keinen Vertrag bzw. Lizenzvereinbarungen abschließen. Man spart Budget und kann dies für andere Projekte einsetzen? Aber mal ehrlich: Bei den meisten Bildagenturen zahlt man weniger als 10 Euro pro Bild. Ist es dieser Betrag nicht Wert, guten Service zu erhalten, schnell zum passenden Bild zu kommen und dem Unternehmen eine eventuelle Abmahnung zu ersparen?
Ich habe das Gefühl, dass bei der Bildrecherche zwei Aspekte hinten runter fallen:
Nur Bilder, welche die Zielgruppe emotional abholen, schaffen es, dass der Content wahrgenommen und gelesen wird.
Der Aufwand bei der Recherche nach aussagekräftigen und wirklich passenden Bildern sollte sich in Grenzen halten.
Zu schnell wird nach Bildern gegriffen, die so einigermaßen zum Thema passen. Sind diese Bilder geeignet, das eigentliche Ziel zu erreichen? Zum Lesen einzuladen, eine Handlung auszulösen, den “will ich haben”-Faktor für Produkte und Dienstleistungen auszulösen, in Dialog zu treten und Kontakt zu bleiben (Social Media, Newsletter, etc.) oder gar zu verkaufen.
Irreführung durch Web-Agenturen
Ein weiterer Aspekt ist: Es wird an allen Ecken suggeriert, dass der Einsatz von kostenlosen Bildern völlig unbedenklich ist, so lange sie für den gewerblichen Einsatz freigegeben sind. Doch das stimmt einfach nicht. Mal ganz abgesehen vom Aufwand, hier ein passendes Bild zu finden.
Achtung: Im Web steht zum Thema Bildrecht viel Falsches oder Unvollständiges
Im Web kursieren sehr viele Informationen zum Thema. Oft ist zu lesen, man müsse nur prüfen, ob das Bild für den privaten oder gewerblichen Einsatz freigegeben ist, und schon ist man auf der sicheren Seite. Ganz so einfach ist es leider nicht. Man muss schon einiges über das Urheber- und Lizenzrecht wissen, insbesondere, wo die Fallstricke lauern können.
Nachfolgend ein Beispiel, das suggeriert, es ist alles sicher und einfach. Und der Blogautor weist indirekt auf einen der Fallstricke hin: Oft werden Bilder ohne jede Info aus dem Bildkatalog entfernt. Nämlich dann, wenn die Fotografen keine Erlaubnis zum Upload ihrer Fotos gegeben haben und sie den Stockanbieter dazu auffordern, die Bilder umgehend zu löschen. Oder wenn sie ihre Bilder nicht mehr anbieten oder in anderen Portalen verkaufen. Kostenlose Bildagenturen tragen nichts zur Klärung bei Streitigkeiten bei.
Der Blogautor empfiehlt in diesen Fall: Screenshot machen, um später - im Falle einer Abmahnung - nachweisen zu können, dass das Bild für kommerzielle Zwecke frei verfügbar war. Nur interessiert das dann einfach nicht mehr. Wurde das Bild inzwischen aus dem Bilderkatalog entfernt, nützt ein Screenshot gar nichts. Das wäre genauso, wenn Ihr Auto aus einer Verbotszone abgeschleppt wird und Sie mit einem alten Foto dokumentieren, dass das Halteverbots-Schild vor Jahren noch nicht da war.
Ein ähnliches Beispiel beschreibt Sabine Pallaske auf Ihrem Blog bildgerecht.de.
Kostenlose Bildagenturen - ja oder nein: Nicht nur die rechtliche Situation ist zu beurteilen
In diesem Blogbeitrag will ich gar nicht so tief das Recht einsteigen. Dafür gibt es genügend Blogbeitrage von Medienrechtlern, die sich bedeutend besser mit den entsprechenden Gesetzen auskennen. Ich spreche einige rechtliche Problemfelder an, jedoch geht es mir eigentlich mehr um die Ressourcen bei der Bildrecherche, den Serviceaspekt und die Qualität der Bilder in kostenlosen Bilddatenbanken. Deswegen beschäftige ich mich im ersten Teil des Beitrages mehr mit der Bildrecherche und Qualität der Suchergebnisse. Im zweiten Teil beleuchte ich dann die rechtlichen Aspekte.
HINTERGRUND: Lizenzfrei - eine Begriffsklärung
Grundsätzlich heißt lizenzfrei nicht kostenfrei. Und lizenzfrei wird auch falsch verstanden. Der englische Begriff “royalty free” ist einfach blöd übersetzt. Immer - und zwar bei jeder Nutzung von Bildern - muss es Lizenzbedingungen geben. Auch kostenlose Bilddatenbanken haben natürlich Lizenzvereinbarungen. Insbesondere im kommerziellen Umfeld. Man sollte diese immer lesen. Und sich auch noch bei jedem Bild fragen:
Darf das Bild zu kommerziellen Zwecken verwendet werden?
Hierbei wird oft unterschieden, ob das Bild zu privaten oder unternehmerischen Zwecken verwendet wird. Das steht oft irgendwo in den Lizenzbedingungen.Ist die Nennung des Urhebers erforderlich? Heißt: Muss neben dem Foto stehen, wer es aufgenommen hat.
Darf das Foto bearbeitet werden? Kann es retuschiert, farblich verändert oder in anderer weise geändert werden?
Werden evtl. Persönlichkeitsrechte von Personen, Markenrechte (Logos und Produkte) oder das Hausrecht (bei Gebäuden) verletzt?
Erlaubt die Bilddatenbank einen Verkauf oder die Weitergabe von Bildern bzw. deren Rechte an Dritte?
Das sollte man zum Beispiel dann klären, wenn man Biler an die Presse weiter gibt (im Rahmen von Pressemeldungen). Oder wenn man mit den Bildern Produkte erstellt, die im Handel verkauft werden, beispielsweise einen Kalender.
Es geht bei Bildern also meistens um den Schutz des Urhebers
“In Deutschland regel das Urheberrechtsgesetz (UrhG) welche Rechte dem Urheber eines Werks zustehen. Urheber ist dabei der Schöpfer des Werks, also beispielsweise der Fotograf, der auf den Auslöser drückt. Dabei ist das Urheberrecht untrennbar mit dem Urheber verbunden. Es ist nicht übertragbar, der Urheber kann anderen lediglich die Nutzung des Werks gestatten. Aber er kann nicht pauschal auf alle Rechte an seinem Werk verzichten. Daher ist es falsch, wenn von ‘urheberrechtsfreien’ Fotos die Rede ist. Auch Fotos von Unsplash und Pixabay unterliegen dem Urheberrecht. Die Frage ist eher, in welcher Form sie genutzt werden dürfen. Zum Teil werden sie daher auch „lizenzfreie“ Bilder genannt. Auch das ist aber nicht ganz korrekt, da letztlich eine Lizenz durch den Urheber eingeräumt wird.” [1]
Was steckt hinter dem CC0-Lizenzmodell?
“Die Freigabe Creative Commons Zero (CC0) macht es möglich, Inhalte so weiterzuverwenden, als wären sie bereits frei von Urheberrechten. CC0-Inhalte können ohne Nachfrage zu beliebigen Zwecken kopiert, veröffentlicht oder auf andere Weise verwendet werden. Anders als die regulären Creative-Commons-Lizenzen enthält CC0 keine weitere Bedingungen wie etwa eine Namensnennung. CC0 besteht rechtlich betrachtet aus mehreren Komponenten: Urheber oder Rechteinaber erklären damit, auf etwaige Rechte an ihrem Werk vollständig zu verzichten. Für Länder, in denen ein solch vollständiger Verzicht nicht vorgesehen ist, sind zusätzliche Regelungen enthalten: Jeder erhält eine Lizenz ohne weitere Bedingungen und eine verbindliche Zusage, möglicherweise verbleibende Rechte nicht durchzusetzen.” [2]
8 Überlegungen beim einsatz von kostenlosen Bildern
Das Ziel ist nicht, Budget zu sparen, sondern Leads zu generieren
Viele der kostenlos verfügbaren Bilder sind eigentlich “Abfall”. Sie entstanden in bezahlten Fotoshootings, wurden jedoch nie verwendet, wurden aussortiert, schlummern auf Festplatten von Fotografen. Und die laden diese Bilder dann zum Beispiel bei Unsplash hoch, um dort mit möglichst vielen Fotos vertreten zu sein, um ihren Bekanntheitsgrad zu steigern. Sie hoffen, dass sie damit mehr Klicks auf ihre Website erhalten und damit an Aufträge Fotoshootings kommen.
Bis 2017 - bevor Unsplash seine Lizenzbestimmungen geändert hat - durften die auf Unsplash hochgeladenen Bilder von jedermann runtergeladen und in andere freie Bildportale wieder hochgeladen werden. So wandern die Fotos von einer kostenlosen Bilddatenbank in die Nächste. Ohne jede Kontrolle, woher die Fotos stammen.
Die Qualität der kostenlosen Bilder steigt
Nun ist es inzwischen so, dass immer mehr Fotografen die kostenlosen Bilddatenbanken für sich entdecken und “reinschaufeln”, was nur geht. Durch die hohe Konkurrenz zwischen Fotografen steigt die Bildqualität und so findet man in vielen Portalen schon gar keine “Abfall-Qualität” mehr vor. Denn mit qualitativ schlechten Bildern kann kein Fotograf Werbung für seine Shootings machen. Fazit: Die Qualität der kostenlosen Bildern steht der von kostenpflichtigen Agenturen oft in nichts nach. Doch das Aufspüren von geeigneten und qualitativ hochwertigen Bildern ist nicht ganz einfach. Dazu später mehr.
Trotzdem bin ich der Meinung: Ein Bild, das für die Unternehmenskommunikation eingesetzt wird, darf und soll was kosten.
Woher der Run auf kostenlose Bilder kommt, weiß ich nicht. Ich führe oft Diskussionen darüber, ob man Bilder günstiger als z.B. bei Adobe Stock einkaufen kann. Der Witz ist: Wir sprechen hier teilweise über ca. 5 Euro pro Bild. Und diese Diskussion führe ich durchaus mit namhaften Firmen, die immense Marketingbudgets haben. Und deren Produkte und Dienstleistungen den Wert eines Einfamilienhauses haben.
Warum haben Bildinhalt und die Bildqualität so einen geringen Stellenwert? Wird nicht verstanden, was das Ziel von Bildern ist?
Letztlich geht es doch gar nicht um ein paar Euro hin oder her.
Nein. Es sollte nicht ums Geld gehen, sondern um das Bild selbst. Genauer - um seine Wirkung auf den Betrachter. Wir müssen uns immer bewusst machen: Das Unterbewusstsein entscheidet aufgrund des sorgsam ausgesuchten Bildes, ob jemand einen Blogbeitag liest, ein Whitepaper oder eBook herunter lädt, sich in den Newsletter einträgt und damit Ihrem Unternehmen seine wertvollen Kontaktdaten überlässt. Idealerweise schafft es die Bildsprache, dass der Interessent den Vertrieb spontan mit einer konkreten Fragestellung oder einem Präsentationswunsch kontaktiert. Bingo. Dann haben wir im Marketing alles richtig gemacht.
Um qualitativ hochwertige Sales Leads zu generieren betreiben wir doch im Marketing den ganzen Aufwand, oder?
Fazit: Schaffen Sie bildliche “Appetithappen” statt zum Sparweltmeister zu werden
Kommen die Bildwelten bei der Zielgruppe nicht an, wird auch die Website, der Blogbeitrag, die Broschüre nicht gelesen. Bei einer durchgängigen und strategischen Bildspache geht es um mehr, als dass der Bildinhalt in irgendeiner Weise mit dem Text zu tun hat. Das wäre zu einfach.
Fragwürdige Geschäftsmodelle: Service bleibt auf der Strecke
Grundsätzlich sollte man sich immer fragen: Warum will mir jemand was schenken, wenn ich woanders Geld dafür bezahle? Hinterfragen Sie also immer die Motivation und das Geschäftsmodell. Denn wenn die Anbieter von den Nutzern kein Geld wollen, wie verdienen sie es dann?
Zugegeben, das ist nicht so einfach zu durchschauen. Aber eines sollten Sie sich merken: Unsplash und andere kostenlose Bildanbieter sind nicht angetreten, um Ihnen bestmögliche Bilder für Ihre Marketingkommunikation zu vermitteln - und sich im Falle eines Rechtsstreits für Ihre Belange einzusetzen.
Für was zahlt man denn eigentlich?
Gehen Sie davon aus, dass Sie für die Nutzung kostenpflichtiger Fotos im unteren Preissegment mindestens 90% für Service zahlen. Der Fotograf wird in den seltensten Fällen reich mit Bildrechten, die er über kostenpflichtige Bildagenturen verkauft. Es ist die ausgeklügelte Suchfunktion, die umfangreiche Verschlagwortung in mehreren Sprachen, die rechtliche Prüfung der hochgeladenen Bildern und nicht zuletzt die telefonische Betreuung bei allen möglichen Fragen rund um die Bildlizenzierung. Versuchen Sie mal bei Unsplash jemanden ans Telefon zu kriegen, der Ihnen Ihre Fragen beantwortet.
Fazit: Budget und Service abwägen
Das Geschäftsmodell von kostenpflichtigen Bildagenturen ist es, dem Kunden bestmöglichen Service zu bieten. Und guter Service kostet eben Geld. Klar, dass der bei Getty teuer ist als bei Adobe Stock.
HINTERGRUND: Das Geschäftsmodell von Unsplash
“Für Unsplash sind die Fotos nur ein Mittel zum Zweck. Es geht nicht um großartig kuratierte Fotografie, es geht um Traffic und Community-Building. Das sind die Werte, für die sich Investoren interessieren und für die sich Unsplash bezahlen lässt. Es wirkt ein bisschen wie ein Schneeballsystem, wenn bezahlte Fotografen durch ihre Social-Media-Accounts Unsplash hypen, was wiederum die große Masse an anderen Fotografen anlockt, die dann nicht mehr bezahlt werden, aber den Traffic und das Community-Engagement liefern, für das dann die großen Firmen bezahlen. Nur Unsplash natürlich, nicht die einzelnen Fotografen.
Die Fotografen und auch Kunden tragen aber das rechtliche Risiko der Unsplash-Nutzung, denn Informationen über Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Designschutz und andere ‘Rechte Dritter’ sind bei Unsplash nur spärlich zu finden. Was für Kunden und Fotografen ‘nur’ rechtlich riskant ist, ist für Unsplash auch ein eingesparter Kostenfaktor: Im Gegensatz zu den Microstock-Agenturen, welche viele Mitarbeiter bezahlen, nur um eingereichte Fotos auf Rechte Dritter zu prüfen, spart sich Unsplash diese Ausgaben.” [3]
Nachtrag: Am 30. März 2021 kündigt Unsplash die Übernahme durch Getty an. Wer kostenlose Fotos von Unsplash einsetzt, sollte hier auf dem Laufenden bleiben, was die Lizenzierungsstrategie angeht.
Nachtrag: Lesenswert zum Unsplash-Geschäftsmodell ist auch dieser Blogbeitrag der Bildbeschaffer vom 18.12.2022: Finger weg von Unsplash!
Lausige Recherchemöglichkeiten und Suchergebnisse
Kostenpflichtige Stockagenturen legen viel Wert auf die Verschlagwortung der eingereichten Fotos. Denn die Kunden sollen gute Suchmöglichkeiten haben und genau die Bilder finden, die sie für ihre Kampagnen brauchen. Darauf wird bei Unsplash & Co wenig bis kein Wert gelegt. Denn die Ergebnisse bei der Suche sind - wenn man mal die komfortable Suche der kommerziellen Bildagenturen gewohnt ist - ehrlich gesagt nahezu unbrauchbar.
Kreative Bildrecherche mit Keywords
Kostenpflichtige Bildagenturen erlauben eine Menge, was die Keyword-Suche angeht. Und man kann in mehreren Sprachen suchen.
Die Suche in kostenlosen Bilddatenbanken ist wenig komfortabel. Schwierig wird es dann, wenn man mehrere Keywords eingibt. Was man aber oft muss, denn manche Worte haben eine doppelte Bedeutung, wie z.B. Schloss, Tau, etc. und brauchen einen Zusatzhinweis. Oder man ergänzt Begriffe aus der Gefühlswelt, also glücklich, nachdenklich. Das Geschlecht, das Alter oder die Anzahl von Personen sollte sich genauso in die Suche integrieren lassen, wie Indoor/Outdoor, Büro oder Privat, Farben, Lichtstimmung und viele andere Bildstile. Und man kann auch Dinge ausschließen, z.B. nicht Schnee.
Fazit: Viel Aufwand
Je mehr Keywords bei der Bildrecherche verwendet werden, desto schneller kommt man zum Ziel: Schnell hat man eine Bildauswahl mit der gewünschten Bildaussage. Bilder, die exakt den festgelegten Kriterien der Bildsprache des Unternehmens entsprechen.
Je mehr Keywords man in das Suchfenster von kostenlosen Bilddatenbanken eingibt, desto unbrauchbarer ist das Ergebnis.
Spätestens jetzt sollten Sie Ihren Stundenlohn mit den Bild-Honoraren der kostenpflichtigen Stockanbieter in Beziehung setzen.
Was nutzt es Ihnen, wenn Sie pro gekauftem Bild einen einstelligen Eurobetrag sparen, auf der anderen Seite aber stundenlang nach geeigneten Bildern suchen?
Als Grafikerin bekomme ich oft die Anforderung, die Bilder dürfen fast nichts kosten. “Suchen Sie bitte einfach nochmal, da wird sich schon was finden.” Nur dass auch diese Zeit berechnet wird.
Je schwieriger sich die Bildrecherche gestaltet, desto teurer wird sie. In kostenlosen Bilddatenbanken ist die Suche teilweise dermaßen aufwändig, dass die Honorare für kostenpflichtige Bilder gut investiert sind.
Kostenlose Bilder passen selten zum festgelegten Bildstil des Unternehmens
Bilder von Unsplash, Pixabay und Co. eignen sich bestimmt gut für Instagrammer und Blogger im Bereich Fashion, Food oder Lifestyle. Das nützt Ihnen aber nichts, wenn sich Ihr Unternehmen sich im Bereich Medizintechnik bewegt, hochwertige B2B-Softwarelösungen oder Dienstleistungen für spezielle Zielgruppen anbietet.
Denn hier ist es immens wichtig, dass Lichtstimmung, Farbstimmung, das Verhältnis von Schärfe und Unschärfe, die Perspektive, Bildelemente, Bildaufteilung und die Tonalität zur vorhandenen Bildsprache passen. Eine nachträgliche Bearbeitung der Bilder ist oft aufwändig und verschlingt viel Zeit und Ressourcen, egal ob Sie dies im Unternehmen durchführen oder Agenturen beauftragen.
Rechtlich bedenklich: Marken und Gebäude
Sind auf den Fotos Markenlogos zu erkennen, kann das rechtlich problematisch sein. Genauso bei bekannten Gebäuden. Zum Beispiel ist es in der Münchner BMW-Welt in zwar erlaubt zu fotografieren. Aber die Veröffentlichung der Bilder ist untersagt. Entstehen dort bei einem Fotoshooting super Bilder, die Sie dann in einer kostenlosen Bilddatenbank downloaden und einsetzen, kann es sein, dass Post von den BMW-Anwälten eintrifft. Und zwar dann, wenn die Location klar zu erkennen ist oder Marken verletzt werden.
”Bei einigen Fotos, etwa von Autos oder iPhones, ist nicht davon auszugehen, dass die Rechteinhaber ihr Einverständnis gegeben haben. In anderen Fällen betreiben Marken wie Harley Davidson, Kosmetikhersteller Honest oder der Bezahldienst Square selbst dort Accounts und verschenken Bilder, um auf diesem Wege ihre Produkte zu bewerben. Welches Material rechtlich okay ist, lässt sich aber nicht immer erkennen.” [4]
Ob und wann Markenverletzungen auftreten, ist gar nicht so einfach zu verstehen. Wer sich mehr einlesen will, dem empfehle ich diesen Artikel, erschienen im Fotomagazin [5]
Auch das sogenannte Hausrecht oder Eigentumsrecht ist nicht ganz unproblematisch. Hier untersagen oft Architekten oder Bauherren, das Bilder ihrer Gebäude veröffentlicht werden. Ebenso sind Kunstwerke, Schaufenster oder Plakate urheberrechtlich geschützt.
Rechtlich bedenklich: Abgebildete Personen
Nicht nur das Urheberrecht ist auf die Nutzung von Bildern anzuwenden. Sondern auch die abgebildeten Personen haben Rechte. Und zwar das Recht am eigenen Bild. Alle abgebildeten Personen müssen ihre Einwilligung geben, ob das Foto veröffentlicht werden darf. Und das wird in kostenlosen Bildagenturen einfach nicht geprüft. Deshalb warne ich ausdrücklich vor der Nutzung von kostenlosen Fotos mit Personen.
Rechtlich besonders bedenklich: Abgebildete Kinder
Eine weitere Zustimmung bzw. Einwilligung muss man für die Veröffentlichung von Bildern einholen, die Kinder zeigen. Hier spielt auch noch das Alter der Kinder eine Rolle. Alles Dinge, für die beim Upload von Fotos in kostenlosen Bilddatenbanken niemand kontrolliert bzw. dokumentiert. [6]
TIPP: Viele Medienanwälte und Experten bloggen
Ich will hier gar nicht tiefer in die verschiedenen Rechtsgebiete einsteigen. Denn ich darf ohnehin keine rechtliche Beratung anbieten und möchte es auch gar nicht. Und die Experten im Bereich Medienrecht können das eh 1.000 Mal besser.
Einige Experten:
Sebastian Deubelli, Spezialist für Medien- und Urheberrecht hält Vorträge, Webinare, Seminare und betreibt einen Blog. Wer das Ganze lieber anhören möchte: Im Podcast kreativ[ge]recht gibt er ebenfalls sein Wissen weiter - und zwar ohne viel Fachchinesisch. Um keine Folge zu verpassen, unbedingt den Newsletter abonnieren. Als Dankeschön kommt die wertvolle Checkliste für Bildverwendungen.
Christian Eggers Blog “Nordbild” ist eine stets aktuelle Quelle. Auch hier finden sich wertvolle Checklisten und ein ständig aktualisierter Leitfaden zum Bildrecht. Zudem ist Christian Eggers Autor des Ratgebers „Quick Guide Bildrechte“ zur rechtssicheren Nutzung von Fotos, Grafiken und Videos. Seminare und Beratung zum Thema Bildrecht runden sein Angebot ab.
Die “Bildbeschaffer” bieten Webinare und Seminare zum Thema Bildrecht, Bildverwaltung und Bildlizenzierung an. Jahrelange Erfahrung aus der Praxis von Agenturen, Fotografen und Unternehmen werden hier vermittelt.
Bildgerecht heißt der Blog von Medienrechtlerin Sabine Pallaske. Als Fotografin und Mitgründerin der Bildagentur Bildagentur F1online kennt sie nicht nur den Markt. Sie hat zudem noch Medienrecht studiert und kann das Thema daher von allen Seiten beleuchten.
Achtung: Medien- und Urheberrecht ist ein Spezialgebiet mit hohem Praxisbezug. Warum man unbedingt die Informationen von Fachanwälten nutzen sollte …
Eine Kundin aus einem Internationalen Softwareaus leitete mir eine E-Mail Kommunikation zwischen ihr und dem “Hausanwalt” weiter.
“… wir verwenden für Social Media Posts sog. lizenzfreie Bilder auf Pixabay und Unsplash. Ich bin nun vermehrt im Internet auf Warnungen gestoßen, dass jeder einfach irgendwelche Bilder „klauen“ und auf diese Plattformen hochladen kann. Zum Schluss kommt der Fotograf und kassiert ab. Laut unserer Grafik-Designerin gibt es keine kostenlose Bildagentur, die sicher ist. Wir sind uns jetzt nicht sicher, ob wir es weiterhin tun sollten oder nicht … Dürfen wir Bilder von diesen Plattformen kostenlos herunterladen? Wenn nicht, was bedeutet dies dann für bereits verwendete Bilder in den verschiedenen Posts?”
Die Antwort vom Anwalt:
“… aus meiner Sicht ist es so, dass die beiden Lizenzbestimmungen, die Sie mir mitgesandt haben, die von Ihnen vorgenommene Nutzung vollständig decken, da ausdrücklich auch „commercial purposes“ gestattet sind. … Wichtig ist allgemein, dass Sie tatsächlich nur solche Fotos verwenden, die nach ihren jeweiligen Lizenzbestimmungen tatsächlich auch so verwendet werden dürfen. Hier muss man immer sehr genau darauf achten, da zum Beispiel einige Plattformen nur „non-commercial purposes“ gestatten und eine Verwendung in Unternehmensblogs etc. dann nur gegen Entgelt oder unter sonstigen Voraussetzungen (häufig auch die Namensnennung des Fotografen) zulässig ist.”
Leider geht der Anwalt nicht auf die Frage bzw. Bedenken des Mandanten ein.
Er weist nicht darauf hin, dass kostenlose Bildagenturen für die Verletzung von Bildrechten nicht ausreichend haften. Vielmehr unterscheidet er den privaten oder kommerziellen/gewerblichen Einsatz, was hier gar nicht auf den Nägeln brennt. Denn dass hier nur der kommerzielle Einsatz in Frage kommt, ist meiner Kundin eh klar.
Dieses Beispiel zeigt, dass die rechtliche Bewertung vom Einsatz von kostenlosen Bildern eben ein tiefes Spezialwissen erfordert und viel geschrieben wird, oder in diesem Falle auch nicht. Meiner Meinung nach hätte die Kundin sofort alle kostenlosen Bilder austauschen müssen. Denn die rechtliche Situation gilt natürlich für alle Bilder, auch in älteren Blogbeiträgen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Keine Verantwortung oder Klärung bei Abmahnungen
Werden bei der Verwendung von kostenlosem Bildmaterial Rechte verletzt - entweder von Fotografen, abgebildeten Personen, Inhabern von Marken oder Gebäuden (Hausrecht) - bleibt eigentlich nur die Zahlung der geforderten Summe der abmahnenden Anwälte. Man hat so gut wie keine Chance, hier Beistand von den kostenlosen Bildagenturen zu erhalten. Denn man hat ja mit denen keinen Vertrag, es ist kein Geld geflossen. Und nicht selten hat man es dann mit US-Recht zu tun.
Aber warum sollte man überhaupt eine Abmahnung erhalten, man hat das Bld doch ordnungsgemäß von einer Bilddatenbank heruntergeladen? Das erkläre ich im Punkt 8 …
Nahezu jeder kann Bildmaterial in kostenlose Bildportale einstellen - was bedeutet das?
Der Upload von Bildern in kostenlose Bilddatenbanken ist relativ einfach. Da die Betreiber mit der Weitergabe der Bilder kein Geld verdienen, gibt es kein Team, das die rechtssichere Herkunft der Bilder prüft. Quasi jeder kann Bilder - von wo auch immer - herunterladen und in kostenlose Bilddatenbanken wieder hochladen. Derjenige, der die Bilder hochlädt, versichert zwar, dass die Rechte passen. Oft mit einem Häkchen. Er kann davon ausgehen, dass eine Überprüfung seiner Angaben nicht erfolgt. Denn dafür setzen kostenlose Bildagenturen keine Ressourcen ein.
Und so passiert es nicht selten, dass Fotografen und Rechteinaber gar nicht wissen, dass ihre Bilder auf kostenlosen Bilddatenbanken zum Download angeboten werden. Und diejenigen Unternehmen, die diese Bilder dann für ihre Marketingkampagnen oder ihre Website nutzen, erhalten eine saftige Abmahnung der Fotografen oder dritter Rechteinhaber. Sie haben das Recht auf ihrer Seite. Die gutgläubigen Nutzer der Bilder zahlen nicht nur die Lizenzgebühren, sondern dazu noch die Anwaltskosten. Und hier handelt es sich dann nicht mehr um die 10 Euro, die man in kostenpflichtigen Bildagenturen ausgegeben hätte.
Beispiel: Bilder der Polizei in kostenlosen Bilddatenbanken
Vor einigen Jahren machte ein Fall die Runde: Von einem Fotoshooting für die Polizei gelangten Bilder in kostenlose Bilddatenbanken. Und die wurden natürlich fleißig für die Berichterstattung auf verschiedenen Portalen und Blogs genutzt. Weder der Auftraggeber - in diesem Falle eine Polizeiorganisation - noch der Fotograf haben für den Upload in die Bilddatenbank ihre Zustimmung gegeben.
Der unrechtmäßige Einsatz von Bildern lässt sich über leistungsfähige Softwarelösungen super schnell aufspüren. Diese durchkämmen in enormer Geschwindigkeit das Web und gleichen sie mit dem eigenen Bildbestand ab.
“Welche rechtlichen Konsequenzen kann es haben, wenn man unerlaubt Fotos von Polizisten im Internet veröffentlicht?
Gemäß § 33 KUG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt ohne die Einwilligung des Abgebildeten dazu zu haben oder sich auf rechtliche Ausnahmen beziehen zu können. Zusätzlich macht sich der Täter zivilrechtlich schadensersatzpflichtig, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig das Persönlichkeitsrecht in Form des Rechts am eigenen Bild eines anderen widerrechtlich verletzt.” [7]
Ein weiteres Beispiel: Die verwendeten Bilder sind geklaut. Unsplash erledigt den Fall mit der Löschung des Materials. Die Rechnung des Fotografen zahlt der Kunde.
Bildrechte-Expertin Sabine Pallaske beschreibt in ihrem Blogbeitrag ausführlich, wie Urheberrechtsverletzungen entstehen können, weil eine rechtliche Prüfung beim Upload der Bilder fehlt. “Generell kann man sagen: Plattformen, die wie Unsplash, Flickr (da gibt es einen ähnlich gelagerten Fall) und so viele mehr ‘User generated content’ für Bildnutzungen anbieten, sind immer Bühne für ‘Copyright-Trolle’, die fremde Bilder als eigene ausgeben.”
Aufpassen bei der Zusammenarbeit mit Agenturen
Eine weitere Gefahr lauert dann, wenn Sie mit einer Agentur zusammen arbeiten, die sich nur lax um das Thema Bildrechte kümmert. Nicht die Agentur haftet für die Schäden, die aufgrund der Bildlizenzierung passieren, sondern allein Ihr Unternehmen!
Und oft ist nicht mal die Agentur schuld. Dieser Fall passiert gar nicht selten: Die Agentur sucht für ein Projekt verschiedene Beispielbilder raus, stellt sie dem Kunden vor. Der Auftraggeber speichert die Bilder unter dem Projekt ab, verwendet und lizenziert werden sie jedoch nicht. Und Monate oder Jahre später werden sie wieder rausgekramt und für einen Social Media Post oder Blogartikel eingesetzt. Da sie nie lizenziert wurden oder die Agentur vielleicht gar nicht mehr mit der damaligen Bildagentur zusammen arbeitet, müssen nun Sie im Falle einer Abmahnung nachweisen, dass Sie das Bild lizenziert haben.
Leider wird in vielen Unternehmen sehr unbedarft mit der Verwendung von Bildmaterial umgegangen. Gerade wenn Bilder im Vertrieb oder anderen Abteilungen landen, die sich nie mit der Verletzung von Urheberrechten beschäftigen.
Schnell wird aus Dateien - egal woher sie stammen - ein Bild kopiert und für eine Vertriebspräsentation eingesetzt. Das Bild wurde vielleicht von der Marketingabteilung nie gekauft, da es nur nur intern und einmalig für eine Projektpräsentation eingesetzt wurde. Gehen Sie daher immer davon aus, dass Bilder auch nach Jahren von anderen Abteilungen verwendet werden, die sich nicht darum kümmern, ob das Bild rechtlich überhaupt einsetzbar ist.
Mein Tipp: Alle Bilder, die Sie unternehmensweit verwenden, immer kaufen bzw. lizenzieren. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Fazit: ALLES UMSONST?
Befasst man sich näher mit den lizenzrechtlichen Aspekten beim Einsatz kostenloser Bilder, wird eines schnell klar: Finger weg. Es gibt zu viel rechtliche Fallstricke. Man kann natürlich durchaus mit dem Risiko einer Abmahnung arbeiten und hoffen, dass es das eigene Unternehmen nicht trifft.
Was ist wirklich wichtig auf dem Weg zum passenden Bild?
Was allerdings gern übersehen wird: Bei der Auswahl des visuellen Contents in der Marketing- und Unternehmenskommunikation sollten die Qualität der Bilder und die dafür eingesetzten Ressourcen im Vordergrund stehen, nicht der Sparfaktor. Wir und auch unsere Wunschkunden sind visuelle Menschen. Bilder “lesen” wir immer schneller als Text. Darum sollte an dieser Stelle auf keinen Fall gespart werden. Sonst ist auch unsere Anstrengung, guten Marketing Content zu produzieren, umsonst. Er wird einfach nicht wahrgenommen, wenn das Bild nicht dazu einlädt ihn zu lesen.
Zum Schluss noch die Antwort auf die Eingangs gestellte Frage: Wann darf man denn bei kostenlosem Bildmaterial zugreifen?
Eigentlich nur, wenn die Gefahr klein ist, dass was passieren könnte, meint Rechtsanwalt Deubelli. Also dann, wenn die Bilder eh nur wenige Menschen sehen und nicht im Web veröffentlicht werden. Sebastian Deubelli erklärt das so: “Es ist ein Unterschied, ob die Bilder für eine interne Powerpoint-Präsentation eingesetzt werden oder eine europaweite Plakatkampagne.” Doch aus eigener Erfahrung weiß ich, dass auch hier Fallstricke lauern. Nicht selten lädt irgendein pfiffiger Kollege die Powerpoint-Folien bei Slideshare hoch oder schickt sie an die Kollegen in der Niederlassung. Die können die Bilder grade gut für ihren Blogbeitrag brauchen - sie stammen ja aus dem Headquarter, sind also bestimmt rechtlich ok. Und schon sind die Bilder für ewige Zeiten im Netz.
Blogbeiträge, die zum Thema passen
Quellenangaben:
[1] https://www.prigge-recht.de/urheberrechtsfreie-bilder-wann-duerfen-sie-genutzt-werden/
[4] https://page-online.de/bild/vorsicht-bei-kostenlosen-stockfotos/
[5] https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/marken-auf-fotos-was-geht-und-was-nicht
[8] https://www.kanzlei-klenke.de/kein-gutglaeubiger-erwerb-von-nutzungsrechten/