Gesetze, die für den Einsatz von Bildern und Grafiken richtig wichtig sind

Eines vorweg: Ich habe keine juristische Ausbildung, kann und darf nicht rechtlich beraten. Nachfolgend habe ich einige Informationen zum Thema Bildrecht zusammen gestellt, die jedoch frei ausgewählt und nicht rechtsverbindlich sind. Je nach Auslegung der Gerichte können sich Sachverhalte immer wieder ändern. Wenn Sie wirklich eine rechtsverbindliche Beratung haben wollen, empfehle ich Ihnen gern Fachexperten für Medienrecht.


Urhebergesetz und Kunsturhebergesetz

  • Grafiken, Zeichnungen und Fotos (dazu zählen auch Schnappschüsse mit dem Smartphone) sind stets Eigentum der jeweiligen Urheber und bleiben es auch ein Leben lang. Urheber und seine Werke sind durch das Urhebergesetz geschützt (§ 2 Abs.1 Nr. 3 und 4, § 72 sowie § 19a Urhebergesetz (UrhG)). Ohne eine Einwilligung der Urheber darf keine Grafik, Fotografie oder anderes Kunstwerk für die Unternehmenskommunikation genutzt werden. Die Einwilligung zur Nutzung oder die Einräumung eines zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Nutzungsrecht durch den Urheber erfolgt meistens durch einen Vertrag. Ist nichts anderes vereinbart, ist der Urheber im Impressum zu nennen.

  • Das Kunsturhebergesetz regelt die Abbildungen von Personen und deren Einverständnis zur Nutzung der Bilder. Werden Personen auf Fotos für kommerzielle oder auch private Zwecke veröffentlicht (hier reicht schon Facebook), braucht die Einwilligung der auf dem Foto erkennbaren Personen. Das Recht am eigenen Bild ist in §§ 22 und 23 Kunsturhebergesetz (KunsturhG) geregelt.

  • Auch das Strafgesetzbuch regelt Fotoaufnahmen mit dem § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen). Wird bei einer Aufnahme beispielsweise die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau gestellt oder dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt, steht allein das Fotografieren dieser Person unter Strafe. Wann das der Fall ist, ist leider Auslegungssache.

Weitere rechtliche Regelungen

  • Viele Social Media Plattformen verbieten verschiedene Motive, die als rassistisch, pornografisch oder abnorm einzustufen sind oder zu Gewalt auffordern oder Nacktheit oder Gewalt enthalten. Solche Fotos würden wir für Unternehmenswebseiten oder Social Media Profile ohnehin nicht einsetzen.

Tipps zum Umgang mit dem Thema Recht am Bild

  • Achten Sie auf unterschiedliche Lizenzrechte für private und kommerzielle Nutzung. Manche Angebote von Bildagenturen dürfen Sie als Privatperson sehr wohl kostenlos nutzen. Dahingegen ist eine kommerzielle Nutzung meistens mit Kosten verbunden oder Sie müssen bestimmte Regelungen zur Nennung der Fotografen/Urheber einhalten.

  • Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie ein Foto oder eine Grafik verwenden können, fragen Sie immer den Urheber, falls er angegeben ist. Holen Sie sich eine Erlaubnis zur Nutzung seines Werkes - ob bezahlt oder kostenfrei - immer schriftlich ein. So vermeiden Sie spätere Streitigkeiten. Kennen Sie den Urheber nicht, sollten Sie das Werk nicht verwenden.

  • Wenn Sie einen Fotografen beauftragen, fragen Sie ihn im Vorfeld, wie es um die Nutzungsrechte Ihrer Fotos steht. Lassen Sie sich die Einräumung von Nutzungsrechten schriftlich geben. Informieren Sie sich, ob und wo ein Urheberhinweis zu platzieren ist.

  • Bei Unternehmens-/Mitarbeitershootings sollten Sie sich unbedingt die Erlaubnis der abgebildeten Personen einholen. Und zwar schriftlich und bereits vor dem Shooting. Denn viele Mitarbeiter wollen weder auf einem Flyer oder einer Website auftauchen. Und ändern gern mal während dem Shooting ihre Meinung. Bei Fotoshootings in Seminaren oder Tagungen sind die erkennbaren Personen zu fragen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind.

  • Informieren Sie sich, wo und auf welche Weise Angaben über den Urheber der Fotos zu platzieren sind. Manchmal genügt ein Hinweis im Impressum, manchmal muss eine Angabe direkt am Bild platziert werden. Rechteinhaber verlangen teilweise eine bestimmte Schreibweise.

  • Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) ist das Fotografieren von Personen auf Veranstaltungen kritisch. Hier sind einige Tipps, wie man dieses Problem bei der Eventfotografie gut handeln kann Unter anderem ist in dem Blogbeitrag eine Grafik, welche die Umsetzung der DSVGO-Informationspflichten bei der Event-Fotografie zusammenstellt.

Rechtliche Aspekte zum Einsatz von KI-Bildern

Auch für Bilder, die mit KI-Generatoren, wie Midjourney, Dall-E oder Stable Diffusion erzeugt wurden, sind rechtliche Gesichtspunkte zu beachten. Nur gibt es diese bislang noch nicht. Es liegen weder Gesetze noch Rechtsurteile vor, die uns veranschaulichen, wie die rechtliche Lage ist (Stand April 2023).

Wer ist der Urheber der von KI-Bildgeneratoren erzeugten Werke? Ich habe versucht, das herauszufinden, habe mit Medienrechtlern gesprochen. Und sie sind sich nicht einig. Die einen sagen, es sei nach wie vor der Mensch. Dann würden unsere gesetzlichen Richtlinien genauso gelten, wie wenn wir Werke von Fotografen oder Illustratoren einsetzen. Andere sind allerdings der Auffassung, dass die IT-Systeme, also eine “Maschine” die Bilder erzeugen und der Mensch hierbei nur eine untergeordnete Rolle spielt. Dann würden die Bilder keinem Urheberrecht unterliegen. Die KI-Technologie ist noch zu neu, um hier eine aussagekräftige rechtliche Bewertung abzugeben.

Mein Tipp: Bevor die rechtliche Situation nicht geklärt ist, sollten Sie am besten keine KI-generierten Bilder im Unternehmensumfeld einsetzen.

Bitte verfolgen Sie die Diskussion in den Medien zu diesem Thema. Vor allem die Medienrechtler veröffentlichen in ihren Blogs und Podcasts den aktuellen Stand der Dinge. Drei Experten für das Thema Bildrechte und Urheberrecht stelle ich Ihnen nachfolgend vor.


Kanzlei S|L|D (vormals Kanzlei Deubelli) - Experte für Medien- und Urheberrecht

“Meine juristische Leidenschaft sind Bild- und Lizenzrechte,” sagt Sebastian Deubelli über sich. Und kein Wunder, dass er bei fast jedem Webinar oder Vortrag zu diesem Thema Vortragender ist. Wer ihn je live erlebt hat, weiß, dass man rechtlich komplizierte Tatsachen auch witzig, spannend und vor allem in normalen Worten erzählen kann.  

Sein Blog ist reich gefüllt und so geschrieben, dass man den Inhalt auch ohne Jura Studium versteht. Und die Inhalte gibt es auch im Podcast. Er ist gefragter Gast in Webinaren, Podcasts und auf Veranstaltungen.


Nordbild - Beratung und Blog zum Thema Bildrecht für Marketing & PR

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Wer sich richtig schlau machen möchte, dem empfehle ich die vielen Blogbeiträge bei Nordlicht. Christian Eggers ist Fotojournalist und zudem externer Datenschutzbeauftragter. So unterstützt er seit September 2018 Unternehmen und öffentliche Stellen bei der Umsetzung der DSGVO in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.


Bildgerecht - Beratung, Gutachten und Blog rund um die Themen Lizenzen, Nutzungsberechtigung

Sabine Pallaske wurde als Fotografin schnell klar, dass „Professionalität“ viel mehr bedeutet, als den Anspruch zu leben, gute Bilder zu machen. “Es gibt neben der leidenschaftlichen, also der gestalterischen Seite des Berufs, noch eine weitaus weniger leidenschaftliche – die geschäftliche.” Sie bloggt - u.a. zum Medienrecht - auf bildgerecht.de


RA Schwenke – Blog zum Thema IT-, Medien- und Marketingrecht

Thomas Schenke ist nicht auf das Thema Bildrecht spezialisiert. Dennoch findet man in seinem Blog stets aktuelle Informationen rund um Datenschutz und Urheberrecht. Daher ist der Blog der Kanzlei Schwenke eine weitere Informationsquelle zu aktuellen Rechtsthemen zur Nutzung von Bildern im gewerblichen Umfeld.