Eingerahmt! 10 Fragen an Gunnar Menzel und Sebastian Deubelli zum Thema Nutzungsrechte


Die Bloggerkollegen Gunnar (Fotograf) und Sebastian (Anwalt) informieren auf www.rights-managed.de über Urheber- und Nutzungsrechte in der Kreativ- und Fotografenbranche.

Zum Thema Nutzungsrechte beim Einsatz von Fotos für das Marketing gibt es natürlich eine Menge Fragen. Die beantworten Gunnar und Sebastian unter anderem in ihren Webinaren und in Vorträgen. Und zwar so, dass man die Antwort gut versteht. Was ja bei Rechtsthemen nicht immer einfach ist.


Frage 1: 
Ein Kreativer und ein Jurist bloggen gemeinsam. Das ist ja eine spannende Kombi. Was hat Euch zusammen gebracht? Was verbindet Euch?


Gunnar: Zusammengebracht hat uns Freelens. Sebastian hat die Kollegen aus dem Fotografenverband über Nutzungsrechte in sozialen Netzwerken aufgeklärt. Er hat bei einem Glas Rotwein in seiner unbeschreiblich lockeren Art die doch recht drögen AGB von Twitter und Facebook auseinander genommen. Sehr kurzweilig war der Abend. Was uns verbindet? Eigentlich Fahrräder, der Hang zu Chrome-Taschen und eine gehörige Portion Humor. Und man kann Anwälte einfach nur lieben: Sie faxen noch, sammeln USM-Haller Möbel und pflegen eine Sprache, die längst ausgestorben gilt.


Sebastian: Hier kann ich mich Gunnars Ausührungen bis auf den letzten Absatz uneingeschränkt anschließen. Gunnar ist ein Fotograf mit einer Leidenschaft für rechtliche Belange und bei mir ist die Themenverteilung genau umgekehrt. Wie könnten wir also nicht zusammen bloggen?


Frage 2:
Wie ist rights-managed.de entstanden?


Gunnar: Für mich kamen zwei Punkte zusammen. Erstens traf ich auf viele Kollegen, denen das Thema Nutzungsrechte und Urheberrecht egal war. Zweitens wollte ich über Themen bloggen, die mich interessieren. rights-managed.de vereint die beiden Punkte, Aufklärung für Fotografen und ihre direkten und indirekten Kunden und mein Hang, komplexe Themen so aufzubereiten, dass sie verständlich sind. Hinzu kommt: Über komplexe Inhalte zu schreiben, ist nicht so einfach ist,, besonders wenn es um juristische Themen geht. D.h. jeder Artikel braucht eine extra Korrekturschleife, um rechtlich sauber zu sein aber auch verständlich zu sein.


Sebastian: Wir waren uns eigentlich recht schnell einig, dass diese Kombination nicht all zu oft zu finden ist und schon war die Idee geboren, hieraus auch ein Online-Projekt zu starten. Der Rest ging dann schnell, eingebettet in viele Gespräche über Fahrräder und, wenn ich mich nicht ganz täusche, auch das ein oder andere Kaltgetränk.


Frage 3:
Für was steht rights-managed.de und an wen richtet sich der Blog?


Gunnar: rights-managed ist eine Lizenzart für Bilder: Vereinfacht könnte man sagen, dass für Bilder dieser Kategorie die Nutzungsrechte jeweils für den geplanten Verwendungszweck erstellt werden. Im Gegensatz zu lizenzfreien Bildern, die meist mit weitreichenden pauschalen Lizenzen versehen bei Stockagenturen vertrieben werden. Wir richten uns an alle, die Bilder erstellen und nutzen. Angefangen vom Fotografen über Art Buyer, ADs, CDs hin zu Bildnutzern in Marketing und PR oder Grafikern in Agenturen. Auch Web- oder Social MediaAgenturen sind ganz klar im Fokus.

Wir versuchen mit unseren Artikel Wissen aufzubauen, mit dem Nutzungsrechte-Generator die Lizenzierung zu vereinfachen. In unseren Seminaren und Webinaren bilden wir unsere Kunden individuell aus.


Frage 4:
Was sind denn die drei größten Fehler, die man als Nutzer von Bildern aus Stockagenturen machen kann? Auf was soll man auf alle Fälle achten oder es ganz vermeiden?


Sebastian: Der erste Fehler ist, zu glauben, dass es allgemeingültige Regeln gibt, die auf alle Agenturen anwendbar sind. Sicherlich sind alle Stock-Agenturen den gesetzlichen Regelungen unterworfen. Jedoch schließe ich auch in jedem Fall einen individuellen Vertrag mit der Agentur und der Inhalt bestimmt sich überwiegend nach den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Agentur, bei der ich beziehe. Wir versuchen hier gerade mit unserer Webinarreihe zu den verschiedenen Nutzungsbedingungen der gängigsten Stock-Agenturen unseren Beitrag zu leisten.

Der zweite Fehler hat ebenfalls mit den Nutzungsbedingungen zu tun und lautet: Wegschauen. Wenn ich etwas lese, was ich nicht direkt verstehe oder was mir nicht in den Kram passt, sollte ich mir nicht denken, das wird schon nicht so wichtig sein. Die meisten Agenturen sind per Mail oder Telefon gut erreichbar und stehen etwa für Fragen, welche Lizenz der Kunde für eine geplante Nutzung benötigt, durchaus zur Verfügung.

Der dritte Fehler ist, den eigenen Kunden über etwaige Differenzen nicht aufzuklären. Wenn der Kunde unbedingt will, dass es dies eine Bild sein sollte oder man bei einer Agentur bezieht, die keinen Beitrag dazu leistet, die Nutzungsbedingungen verständlich zu gestalten, sollte man zusehen, das Haftungsrisiko auf den Kunden abzuwälzen, was wiederum im Vertrag mit diesem ohne große Probleme möglich ist. Auch bin ich der Auffassung, dass man den Kunden darüber informieren sollte, wenn es zu Problemen im Einkauf mit Nutzungsrechten kommt und nicht hoffen, dass es später schon niemand bemerken wird.


Frage 5:
Muss man Jura studiert haben, um sich durch die Lizenzbestimmungen zu wühlen? Oder geht das auch einfacher? Tipps?


Sebastian: Ich denke, dass ein Jurastudium in keiner Lebenssituation schädlich ist ;-) Aber auch ohne kommt man sicherlich mit den Bestimmungen zurecht. Man sollte sich nur ausreichend Zeit nehmen und nicht mitten drin in den Querlesemodus schalten, nur weil es nach 120 Zeilen anfängt zu nerven. Unsere Artikel- und Webinarserie zu dem Thema ist sicherlich eine gute Hilfe und zur Not bleibt auch immer noch die Möglichkeit, die Agentur direkt mit konkreten Fragen anzusprechen. Der übergreifende Artikel ist hier zu finden. Monatlich kommt eine neue Stockagentur hinzu.


Frage 6:
Und was ist zu beachten, wenn ich ein Fotoshooting direkt beim Fotografen beauftrage, also die Bilder nicht über den Ladentisch einer Agentur gehen? Was sollte ich hier beachten und vorab mit dem Fotografen klären?


Gunnar: In einem Briefing sollte klar angegeben werden welche Leistung ich erwarte und wofür ich die Bilder später verwenden will. Je detaillierter, desto besser. All das sollte dann im Angebot des Fotografen enthalten sein. Versuchen Sie zu für sich festzulegen, wann Sie mit der Leistung des Fotografen zufrieden sind. So emotional das Thema Fotograf besetzt ist, so läßt es sich doch auch rational greifen. Die wenigsten Bilder sind schlecht, sie treffen nur nicht die Erwartungen des Auftraggebers.


Sebastian: Im Wesentlichen exakt dasselbe, als würde ich über eine Agentur kaufen. Einzig die Zusicherung, dass die Nutzungsrechte am Urheberrecht ordnungsgemäß eingeholt wurden, benötige ich hier nicht, da ich ja vom Urheber direkt beziehe. Ein Unterschied in der Abwicklung besteht sicherlich auch darin, dass ich bei den meisten Fotografen die vertraglichen Bedingungen individuell aushandle und nicht zu 100 % vorgegebenen Nutzungsbedingungen unterworfen bin.


Frage 7:
Ob ich Bilder aus Stockagenturen oder beim Fotografen kaufe: Wer hat eigentlich welche Rechte am Bild? Der Fotograf, die Bildagentur, ich? Wie ist das geregelt und auf welche Fallstricke muss ich achten?


Gunnar: Grundsätzlich räumt der Fotograf das Recht zur Nutzung ein. Die Stockagentur ist quasi ein Mittler, der ebenfalls Lizenzen einräumt. Für den Käufer sind unabhängig von der Quelle die Lizenzbedingungen ausschlaggebend. Decken diese ab, wofür ich das Bild verwenden will?

Andersrum: Der Fotograf bleibt immer Urheber. Die Agentur vertreibt die Bilder (räumt Nutzungsrechte ein) kann aber nie Urheber sein. Aus Käufersicht ist es eigentlich egal, wer mir die Nutzungsrechte einräumt.

Zu den Rechten:

  • Der Urheber - also der Fotograf - hat das Recht die Nutzung einzuräumen und muss genannt werden. Sprich beide Punkte müssen beachtet werden. Eine Nutzung im Rahmen der Lizenz ohne Urhebernennung kann auch Problemen führen. Man kann sich aber auch auf einen Verzicht der Nennung einigen, was besonders im Agenturumfeld (z.B. Flyer) angenehm ist.

  • Die Agentur kann vereinfacht als verlängerter Arm des Urhebers gesehen werden. Sprich sie kann mit den meist standarisierten Lizenzbedingungen ebenfalls das Recht zur Nutzung einräumen und gibt meist auch gleich mit, wie der Urheber gennant werden soll.

  • Ich als Nutzer darf entsprechend der Lizenz die Bilder nutzen. Das kann bis zu einer Unterlizenzierung oder einem Weiterverkauf des Bildes r eichen. Normalerweise ist die Nutzung aber eingeschränkt (siehe 8 Dimensionen der Nutzungsrechte)

Zu jedem Bild gehört eine Lizenz oder Nutzungsbedigungen. Bilder ohne Nutzungsbedingungen sollten im professionellen Umfeld nicht genutzt werden. D.h. wenn ich nicht in der Lage bin, die wichtigsten Fragen zu beantworten, sollte ich das Bild nicht verwenden. Sind Nutzungsbedingungen enthalten, stellen die recht deutlich dar, wozu ich das Bild verwenden kann und wofür nicht.

Fallstricke gibt es nur bei Nichtbeachtung der Lizenzbedingungen. Es einige abschrecken, aber normalerweise bietet jede Stockagentur im Kleingedruckten diese Informationen. Da die zugegebenermaßen recht schwierig zu lesen sind, haben wir in einer Serie die Bedingungen aufgearbeitet und in eine übersichtliche Form gebracht.

Typische Fallstricke sind: Urhebernennung, die Wahl der richtigen Lizenz, die Mehrplatznutzung, die Einschränkung auf redaktionelle Nutzung.

Beim Fotografen bin ich recht frei, was die Lizenzbedingungen anbelangt. Sprich ich kann als „Käufer“ recht weitreichende Rechte erwerben. Das kann bis zu einem uneingeschränkten Exklusivrecht gehen. Hier regelt der Preis die Lizenz und das in einer 1:1 Beziehung.


Frage 8:
Das Teilen von Bildern auf Social Media ist aus rechtlicher Sicht immer wieder ein Thema. Gibt es da drei Grundregeln, die man im Hinterkopf behalten sollte, wenn man als bzw. für Unternehmen postet?


Gunnar: Wer ist der Urheber?
Darf ich es hier posten?
Muss ich den Urheber nennen?

Wenn ich eine Frage nicht beantworten kann, sollte ich das Bild nicht verwenden. Ganz einfach. Besonders im professionellen Umfeld sollte es ein Leichtes sein, die Fragen im Vorfeld zu klären.


Sebastian: Nachdem das Teilen urheberrechtlich relevant ist, benötige ich auch hier alle Rechte an der Aufnahme, die ich etwa auch brauchen würde, wenn ich sie auf meiner Website einstellen möchte. Wer sich das vergegenwärtigt, hat schon viel geschafft in Richtung der rechtskonformen Social Media Nutzung. Daneben sollte ich mir auch vor Augen halten, dass Social Media durch die wachsende Relevanz wohl mittlerweile kein Unterfall der Online-Nutzung mehr ist, ich also den Urheber oder meine Agentur fragen sollte, ob es ok ist, wenn ich Bilder auch in sozialen Netzwerken verwende.

Und zuletzt gilt das natürlich auch für Drittrechte, hier insbesondere Persönlichkeitsrechte. Auch hier sollte man die Rechte für eine Social Media Nutzung einholen oder sich dies zumindest von seiner Bezugsquelle zusichern lassen.


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Frage 9:
Wie kann ich mich denn zu dem Thema Nutzungsrecht/Lizenzrecht schlau machen, ohne gleich Jurist zu werden?
 


Gunnar: Unseren Blog lesen, Fragen stellen, Webinare besuchen. Auch biete die meisten Fotografenverbände Schulungen an auch der BVPA bietet Schulungen zu dem Thema an. Ich glaube, die Hürde sich mit dem Thema auseinanderzusetzen ist nicht so hoch, es ist eher eine mentale Schranke. Ich bin da sicher vorbelastet, ich mag die Denke und interessiere mich für die Themen. Wir versuchen die Hürde nicht noch höher zu machen, sondern den Zugang zu Themen aus Urheberrecht und Nutzungsrechte zu vereinfachen.


Sebastian: Ich denke, das ist völlig unmöglich ;-)
Wer aber dennoch den Versuch unternehmen möchte, kann sich sicherlich aus dem breiten Angebot im Netz bedienen. Hierbei sollte aber eines nicht aus den Augen gelassen werden: Entgegen der landläufigen Meinung ist nicht alles, was im Netz steht, wahr. Wenn man sich hier kritisch mit der Informationsflut auseinandersetzt, ist es sicherlich möglich, eine halbwegs fundierte Meinung zu dem Thema zu entwickeln. Oder man liest einfach unsere Artikel und spart sich den Rest ;-)


Frage 10:
Und zum Abschluss noch eine persönliche Frage: Was ist für Euch ein bildlicher Augenschmaus? Was hängt bei Euch im Wohnzimmer an der Wand?


Gunnar: Ein Bild aus Prag: Aufgenommen mit einem Lensbaby, schön groß hinter Acryl. Ich mag es, weil es nicht perfekt, clean, scharf ist. Man muss mehrmals hinsehen um es zu verstehen …


Sebastian: Bei mir hängt ein Bild, das meine Frau gemalt hat. Nachdem wir noch nicht lange hier wohnen, haben es meine eigenen Fotos noch nicht an die Wand geschafft. Daneben bin ich auch fürchterlich unentschlossen, was meine eigenen Fotos angeht, sodass das wohl noch eine Weile so bleiben wird.


Danke für Eure ausführlichen Antworten! Das war eine Menge Informationen. Wer auf dem Laufenden bleiben will, dem empfehle ich Euch auf Facebook und Twitter zu folgen. Viel Erfolg mit Eurem Blog und bis bald.